Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Christian Ohrens – DJ für Partys und Events Am Stühm-Süd 23
22175 Hamburg

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei zustande kommen eines Auftrages, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart und schriftlich festgehalten wurde. Schriftlich schließt jegliche Form (E-Mail o. Ä.) mit ein. Unter „Auftraggeber“ werden im Folgenden alle Geschlechter zusammengefasst.

In den folgenden Bedingungen wird auf eine Geschlechterklassifizierung verzichtet. Unter „Auftraggeber“ sind somit sowohl männliche als auch weibliche Kunden zusammengefasst.

  •   1 Angebote:
    Der Auftraggeber kann im Vorfeld unverbindliche Angebote einholen. Durch Anforderung eines unverbindlichen Angebots ist jedoch noch kein endgültiger Auftrag zustande gekommen. Auftragnehmer und Auftraggeber gehen somit keinerlei Verpflichtungen ein.

  •   2 Auftrag:
    Ein Auftrag kommt dann zustande, wenn sich Auftraggeber und Auftragnehmer über die Rahmenbedingungen (wie Zeit/Ort, Technik, Musik etc.) sowie über die zu zahlende Gage verständigt haben. Der Auftragnehmer erstellt somit eine Auftragsbestätigung, die dem Auftraggeber auf dem Schriftweg, d. h. per Post oder E-Mail, zugesandt wird. Durch die Rücksendung einer Antwort durch den Auftraggeber ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.

  •   3 Zahlung:
    Nach Bestätigung des Auftrags ist eine Anzahlung in Höhe von €150,00 Euro vorab zu überweisen; der Rest der vereinbarten Gage ist am Tag der Veranstaltung in bar zu zahlen. Ausnahmen sind möglich, werden vorab besprochen und schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten. Natürlich ist eine Vorabüberweisung des Gesamtbetrages ebenfalls möglich.
    Die Gage beinhaltet Technik, Fahrtkosten und Spesen. Wird eine Firma mit Auf- und

Abbau der Technik beauftragt, so sind diese Kosten ebenfalls in der Gage enthalten. Ausnahmen dieser Regelung werden ebenfalls in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert.

  •   5 Rücktritt vom Auftrag:
    Der Auftraggeber hat ein dreißigtägiges Rücktrittsrecht von seinem Auftrag. Sollte der Auftraggeber jedoch diese Frist nicht einhalten, so ist eine Stornogebühr in Höhe von €150,00 Euro zu zahlen, d. h. der vorab überwiesene Vorschuss wird somit mit der zu zahlenden Stornogebühr verrechnet. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung/Feier aus Krankheitsgründen nicht stattfinden kann. Der Auftragnehmer hat sich ebenfalls an diese Frist zu halten und muss ansonsten für gleichwertigen Ersatz sorgen.

  •   6 Haftung bei Schäden:
    Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an der Musikanlage und den dazugehörigen Geräten, die durch ihn oder Besucher seiner Veranstaltung/Feier entstehen.

  •   7 Zahlung von GEMA-Gebühren:
    Die GEMA-Gebühren sind immer vom Veranstalter/Auftraggeber zu zahlen. Eine

Ausnahmeregelung ist ausgeschlossen. Findet die Feier/Veranstaltung in einer Gaststätte/Bar/sonstigen Lokation statt, so hat sich der Auftraggeber beim Inhaber zu erkundigen, ob dieser für seine Lokalität bereits einen Betrag an die GEMA entrichtet.

Hamburg, den 21.07.2020